Laptop - Reparatur

Für den Fall, dass der Laptop Ihres Kindes zur Reparatur eingeschickt werden muss, finden Sie unter folgendem Link alle wichtigen Informationen und Schritte: 
 

Tablet - Reparatur

Für den Fall, dass das Tablet Ihres Kindes zur Reparatur eingeschickt werden muss, finden Sie unter folgendem Link alle wichtigen Informationen und Schritte: 
 

Garantie

Folgende Informationen finden Sie auf der Homepage für digitales Lernen: 
 
 
"Für die gelieferten Geräte und das geräterelevante Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) gibt es eine Garantie des Lieferanten.
 
Die Geräte haben zwei bis vier Jahre Garantie. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab (Gerätetypen je Schuljahr).
 
Der Lieferant garantiert mangelfreie Geräte auszuliefern. Tritt ein Defekt am Gerät oder geräterelevanten Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) auf, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, muss der Lieferant das Gerät über die Garantie reparieren oder den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
 
Für den Akku gilt die gleiche Garantiezeit wie für das Gerät. Innerhalb der Garantiezeit eines Gerätes muss dessen Akku maximal einmal getauscht werden, sofern er als defekt gilt. Ein Akku gilt dann als defekt, wenn er entweder nur noch 50% oder weniger seiner Designkapazität aufweist oder sich nicht mehr laden lässt.
 
Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder selbstverschuldete Beschädigung wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.
 
Garantie- und Service-Fälle sind von den Eigentümer/innen der Geräte zu melden.
 
Das bedeutet, dass bei Schüler/innen-Geräten die Erziehungsberechtigten solche Fälle melden müssen. 
 
Im Rahmen der Garantie sind im Regelfall technische Defekte abgedeckt, die ohne äußere Einwirkungen auftreten.
 
Beispiele für keinen Garantiefall:
 
  • Der Schaden wurde durch einen Sturz (z.B. Herunterfallen) des Geräts verursacht
  • Es handelt sich um einen Schaden aufgrund von mechanischer Einwirkung von außen (z.B. Bruch, extreme Hitze)
  • Der Schaden wurde durch einen äußeren Umwelteinfluss (z.B. elektrische Überspannung, Überschwemmung, etc.) verursacht
  • Es handelt sich um einen Flüssigkeitsschaden und es ist Feuchtigkeit ins Gerät eingedrungen
  • Es handelt sich um einen Softwarefehler in diversen Schulprogrammen
Wichtig: Die tatsächliche Bewertung und Bearbeitung eines Garantiefalls erfolgt durch den jeweiligen Lieferanten und die hier genannten Beispiele stellen lediglich Erfahrungswerte dar. Der OeAD ist in die Abwicklung von Garantiefällen sowie deren Bewertung nicht eingebunden."

Reparaturbonus

Als Eigentümer/in des Geräts haben Sie die Freiheit, einen alternativen Anbieter für Reparaturen zu wählen und beispielsweise den Reparaturbonus in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Inanspruchnahme eines externen Anbieters die Garantie des ursprünglichen Lieferanten erlischt. Der Reparaturbonus ist nicht anwendbar, wenn die Reparatur direkt über den Lieferanten des Geräts erfolgt.

Klicken Sie auf den Link, um sich für Reparaturbonus anzumelden: www.reparaturbonus.at/